Klare Regelung gegen Abmahnwelle vorgelegt

MdB Henrichmann begrüßt Gesetzentwurf für fairen Wettbewerb

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die befürchtete Abmahnwelle als Folge der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) abwenden soll. Der heimische Bundestagsabgeordnete Marc Henrichmann lobt die vorgesehenen Maßnahmen zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. „Damit werden die berechtigten Interessen vor allem von kleineren Unternehmen und von Vereinen berücksichtigt“, unterstreicht der CDU-Politiker.

„Für diese klare gesetzliche Regelung haben wir uns in der Unionsfraktion stark gemacht“, betont Henrichmann, der als Berichterstatter seiner Fraktion das Thema Datenschutz bearbeitet. Der Gesetzentwurf soll mögliche missbräuchliche Abmahnungen eindämmen: Wer Ansprüche geltend machen will, muss hohe Anforderungen erfüllen. Finanzielle Anreize für Abmahnungen werden gesenkt, die Position des Abgemahnten wird gestärkt.

Unter anderem schließt der Gesetzesentwurf Ansprüche bei nur unerheblichen formellen Verstößen zum Beispiel auf der Vereins- oder Firmen-Homepage aus.Viele Unternehmer fürchten aber nicht nur Abmahnungen, sondern auch Bußgelder. Diese seien in solchen Fällen in der Regel nicht zu befürchten: „Datenschutzbehörden haben in erster Linie beratende Aufgaben und kommen nicht gleich mit der Bußgeldkeule“, erklärt Henrichmann.

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