Gymnasiale??? Standards an der Gemeinschaftsschule und ihre Folgen

Gymnasiale Standards an der Gemeinschaftsschule
 
 
In einem „Leitfaden für Schulen und Gemeinden“, die sich am Schulversuch „Gemeinschaftsschule“ beteiligen wollen, vom 3. November 2010, präzisiert Frau Löhrmann, was unter gymnasialen Standards zu verstehen ist.
 
In dem Leitfaden heißt es:
 
·        „Der Unterricht in der Doppeljahrgangsstufe 5/6 orientiert sich an den Lehrplänen des Gymnasiums. Ab Klasse 7 werden dann, je nach Organisationsmodell der Schule, auch die Lehrpläne der anderen Schulformen berücksichtigt.“ (S. 5)
 
·        „Die Stundentafel der Gemeinschaftsschule umfasst in der Doppeljahrgangsstufe 5/6 die Fächer und das Stundenvolumen des Gymnasiums.“ (S. 6)
 
·        „Ab Klasse 6 lernen alle Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule eine weitere moderne Fremdsprache.“ (S. 7)
 
Das Konzept ist unglaublich.
 
Es bedeutet: Alle Schülerinnen und Schüler einer Gemeinschaftsschule werden in den Klassen 5 und 6 als Gymnasiasten behandelt; alle besuchen in den Klasse 5 und 6 faktisch ein Gymnasium. Und zwar ein Gymnasium unter G8-Bedingungen. Denn die Lehrpläne, die Fächer und das Stundenvolumen, auf die Frau Löhrmann sich bezieht, sind die des G8-Gymnasiums.
 
Nachdem Frau Löhrmann sich in den vergangenen Jahren immer wieder darüber aufgeregt hat, dass Gymnasiasten (!!!) in der Sekundarstufe I durch die Einführung von G8 überfordert und unter Stress gesetzt würden, will sie nun alle Schülerinnen und Schüler – auch die mit einer Haupt- und Realschulempfehlung – in den Klassen 5 und 6 als G8-Gymnasiasten behandeln.
 
Frau Löhrmann schafft Verlierer:
 
·        Kinder, die dem gymnasialen Standard nicht oder noch nicht genügen können, werden entmutigt.
·        Das „gymnasiale“ Niveau wird zwangsläufig abgesenkt (im Vergleich zum „echten“ Gymnasium)
·        Kinder, die den gymnasialen Standards gut folgen können, werden frustriert, weil sie unterfordert werden.
 
Der wahrscheinliche Grund für dieses unglaubliche Vorgehen ist, dass auf diesem Wege Eltern, die ihre Kinder andernfalls auf ein Gymnasium schicken würden, für die Gemeinschaftsschule gewonnen werden sollen. Ihnen soll signalisiert werden: ‚Sie können Ihr Kind beruhigt auf die Gemeinschaftsschule schicken, denn es lernt hier dasselbe wie auf dem Gymnasium.‘
 

(Quelle: Kreisgeschäftsstelle Warendorf der CDU)

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