Zum Vorstoß des Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Siegfried Kauder MdB, Internetsperren als Strafmaßnahmen für die Verletzung von Urheberrechten einzuführen, erklären der gesellschaftspolitische Sprecher der Jungen Union Henrik Bröckelmann und die stellvertretende JU-Bundesvorsitzende und netzpolitische Sprecherin Dorothee Bär MdB:
„Die Junge Union Deutschlands lehnt die vorgeschlagene abgestufte Verhängung von Internetsperren
als Strafe gegen Urheberrechtsverletzungen („Three-Strike-Modell“) strikt ab. Der
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP sieht vor, ‚wirksame Instrumente‘ zur Bekämpfung
von Urheberrechtsverletzungen im Internet zu schaffen und die ‚Möglichkeiten der
Selbstregulierung‘ zu fördern. Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen sieht der Vertrag
hingegen ausdrücklich nicht vor.
Das Internet bietet jedem Nutzer die Möglichkeit, sich frei zu entfalten, sich zu inspirieren,
kreativ zu werden und seine Ideen und Werke in rasanter Geschwindigkeit einem fast unbegrenzten
Empfängerkreis zu präsentieren. Gleichzeitig stellt es eine Präsentationsplattform
wie auch eine neue Vertriebsstruktur dar. Diese Möglichkeit der Entfaltung steht im Widerspruch
zur Sicherung dieser Ideen. Die Rechteinhaber sind aufgefordert, die Entwicklung neuer,
innovativer Geschäfts- und Vermarktungsmodelle voranzutreiben. Dass dies funktioniert
zeigt die Musikindustrie, die sich erst nach langem Zögern auf die Möglichkeit des Downloads
im Internet eingelassen hat. Mittlerweile gibt es zahlreiche unterschiedliche Portale für den
legalen Download, die Umsätze der Musikindustrie steigen und es konnten sogar neue Käuferschichten
erschlossen werden.
Statt mit Einzelvorstößen ständig Internetnutzer zu kriminalisieren und die Risiken des Netzes
hervorzukehren, müssen CDU und CSU im Rahmen einer netzpolitischen Gesamtkonzeption
endlich wieder die Chancen der modernen Technologien in den Mittelpunkt ihrer Netzpolitik
stellen.“