Landtag ändert Gemeindeordnung

Ab sofort Namenszusätze auf Ortsschildern erlaubt

„Als jemand, der sich sehr für die Heimatpflege und kulturelle Identität seiner Region interessiert und einsetzt, freut es mich, dass ab sofort ergänzende Bezeichnungen auf Ortsschildern möglich sind“, so der heimische Landtagsabgeordnete zur entsprechenden Änderung der Gemeindeordnung NRW am vergangenen Donnerstag. Wir als CDU-Landtagsfraktion haben diesen Antrag in Düsseldorf eingebracht und freuen uns, dass uns die anderen Fraktionen gefolgt sind“, so Jostmeier.

Nach dem Beschluss des Düsseldorfer Landtags kann nun ein Stadtrat oder ein Gemeinderat mit der Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen einen Zusatz beschließen. Die erforderliche breite Mehrheit soll ausschließen, dass der Zeitgeist oder Modetrends, kurzfristige Überlegungen oder gar politische Richtungsentscheidungen maßgeblich sind. „Maßgeblich soll ein breiter, möglichst in einem fruchtbaren Findungsprozess entwickelter Konsens sein“, erläutert der Abgeordnete. Jetzt liegt es an den Räten darüber zu diskutieren, ob und in welcher Form diese Zusätze erfolgen.

Werner Jostmeier hat auch gleich ein paar Vorschläge. So könnte seine Heimatstadt Dülmen zukünftig den Zusatz „Stadt der Wildpferde tragen“, die Gemeinde Nottuln „Baumbergegemeinde“ oder sich Lüdinghausen mit dem Zusatz „Burgenstadt“ schmücken.

Werner Jostmeier hatte sich während der Beratungen auch für plattdeutsche Zusätze auf den Schildern eingesetzt. Diese sind zukünftig in bestimmten Einzelfällen erlaubt. Daher ist auch die seit Generationen in Dülmen gebräuchliche Wendung „Hiärtken von de Wiält“ als Zusatzbezeichnung auf den Schildern denkbar.

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