Wettbewerb ermöglichen

Junge Union beschäftigt sich mit dem Kartellrecht

Frau Professorin Dr. Petra Pohlmann diskutiert mit den Mitglieder der JU über das Kartellrecht.
Frau Professorin Dr. Petra Pohlmann diskutiert mit den Mitglieder der JU über das Kartellrecht.
In seiner aktuellen Sitzung hat sich der Arbeitskreis Soziale Marktwirtschaft der Jungen Union Münsterland mit der Geschichte und den Funktionen des Kartellrechts beschäftigt. Als Referentin konnte Professorin Dr. Petra Pohlmann von der Juristischen Fakultät der Universität Münster gewonnen werden. Das Kartellrecht ist eines ihrer Forschungsschwerpunkte.

Die drei Säulen des deutschen Kartellrechts seien das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen, die Vorbeugung von Marktmissbrauch und die Fusionskontrolle. Mit diesen Schwerpunkten soll ein fairer und freier Markt gewährleistet werden. Nach der theoretischen Fundierung folgte eine Diskussion über aktuelle Problemfälle. Insbesondere die stetig steigenden Spritpreise waren Mittelpunkt der Diskussion. Die Idee einer Transparenzstelle der Bundesregierung, bei der die Spritpreise verglichen werden können, wurde positiv bewertet.

Im Gegensatz zur USA, wo zu groß gewordene Unternehmen durchaus aufgespaltet werden können, existiert in Deutschland eine solche Möglichkeit im Moment noch nicht. Um zukünftigen Finanzkrisen vorzubeugen, kam aus der Runde der Vorschlag, dass juristisch die Banken in Geschäftskunden- und Investmentbanken aufgeteilt werden. Durch eine solche Spaltung bräuchte der Staat wahrscheinlich keine Banken mehr retten, da Anleger der Investmentbanken für ihre riskante Anlage selbst haften und solche Investmentbanken nicht mehr systemrelevant sind. Auf Basis des heutigen Kartellrechts sei ein solcher Weg aber noch nicht möglich.

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