Zusätzliche Belastungen für das örtliche Handwerk durch Änderungen bei der Fahrtenschreiberpflicht verhindern

Vor „drohenden zusätzlichen Belastungen für die Handwerkerschaft“ warnt der hiesige Landtagsabgeordnete Werner Jostmeier. Hintergrund sind die Pläne der Europäischen Union, die Fahrtenschreiberpflicht auf Fahrzeuge ab einem Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen auszuweiten. Um das zu verhindern, hat die CDU-Fraktion im Landtag jetzt einen Antrag auf den Weg gebracht (Drs. 16/821), mit dem sie die Landesregierung auffordert, sich auf EU-Ebene für die Rücknahme dieser Pläne einzusetzen.

Bislang besteht für Lkw über 3,5 Tonnen eine Fahrtenschreiberpflicht. Für Handwerker existiert jedoch eine Ausnahmeregelung: Sie benötigen für Lkw mit einem Gesamtgewicht bis 7,5 Tonnen keinen Fahrtenschreiber, so lange sie damit lediglich Fahrten im Umkreis von 50 km um den eigenen Betriebsstandort machen.

„Abgesehen von den nicht unerheblichen Einbau- und Wartungskosten für Fahrtenschreiber, käme auf eine Vielzahl von Handwerksbetriebe ein erheblicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand zu“, erklärt Jostmeier. Laut einer Erhebung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks verfügen Handwerker im Bereich von 2,8 bis 3,5 Tonnen über doppelt so viele Fahrzeuge wie im gesamten Bereich über 3,5 Tonnen.

Jostmeier: „Die Fahrtenschreiberpflicht ist für Berufskraftfahrer gedacht, um die Lenk- und Ruhezeiten zu kontrollieren, und nicht für örtliche Handwerker. Es kann nicht im Sinne des Landes Nordrhein-Westfalen sein, die hier ansässigen Handwerksbetriebe zusätzlich und vor allem unnötig zu belasten.“

Inhaltsverzeichnis
Nach oben