Die Schützenvereine in der Region können aufatmen: Die umstrittene „Zwangsverkleinerung“ der Schützenfestvögel durch das Bundesinnenministerium wird noch einmal überarbeitet. Dies erklärte das Innenministerium gegenüber dem heimischen Bundestagsabgeordneten Karl Schiewerling, der sich in den vergangenen Tagen massiv gegen die neue Vorschrift im Berliner Ministerium stark gemacht hatte.
MdB Schiewerling hatte viele Zuschriften von besorgten Schützenvereinen bekommen, die ihn um seine Unterstützung gebeten haben. "Da haben wohl ein paar Ministerialbürokraten, Sachverständige und sogar Verbandsfunktionäre der Schützenvereine selbst im buchstäblichen Sinne etwas übers Ziel hinausgeschossen“, kommentierte MdB Schiewerling. Zwar hält auch er gerade beim Waffenrecht Sicherheitsvorschriften für absolut wichtig. „Doch mit den neuen Vorschriften für die Vogelstange wurde doch offenbar mit Kanonenkugeln auf Holzspatzen geballert. Zumal ich
bislang den Eindruck habe, dass gerade die Schützenvereine in meinem Wahlkreis sehr sicherheitsbewusst sind und sehr verantwortungsvoll unter der Vogelstange den Einsatz der Gewehre handhaben“, sagte MdB Schiewerling in Berlin.
Nach ersten Rückmeldungen aus dem Ministerium soll die Größenreduzierung der Schützenfestvögel nun überarbeitet werden. Wie stark genau, ist noch offen. Mit der umstrittenen Vorschrift, die Schützenfestvögel faktisch auf eine Tauben-Größe reduzieren sollte, würde der traditionelle Verlauf der Schützenfeste arg gerupft: „Da würden ein zwei, drei Schuss schon reichen, und der Vogel wäre unten. Dafür müssen wir auch kein Schützenfest an der Vogelstange mehr ausrichten“, hatten etliche Schützen MdB Schiewerling die Konsequenzen aufgezeigt.
Die neuen Vorschriften der sog. Schießstandrichtlinie waren bereits im Oktober in Kraft getreten. Erarbeitet worden waren die neuen Vorschriften, mit denen eine erhöhte Sicherheit für Schützenfestbesucher vor herumfliegenden Kugel- und Holzteilen erreicht werden soll, von der Deutschen Versuchs- und Prüfanstalt für Jagd- und Sportwaffen. An dem Verfahren waren damals übrigens auch der Deutsche Schützenbund sowie einige Sachverständige und die Bundespolizei beteiligt. Im Kern der Änderung geht es darum, dass der Rumpf des Vogels statt wie bisher 150 jetzt nur 80 Millimeter Durchmesser haben darf – also fast eine Halbierung.