Kuren für Eltern und Kinder müssen bleiben

Die Kuren für Mütter, Väter und Kinder müssen nach Ansicht von MdB Karl Schiewerling eine besondere Stellung im Gesundheitssystem behalten. Sie seien Teil “einer lebensnotwendigen Vorsorge und Rehabilitation”, um Gesundheit und Arbeitskraft von Eltern zu erhalten und sie damit auch in ihrem Erziehungsauftrag zu stärken.

Schiewerling informierte sich in einem Gespräch mit Maria Schumacher vom Diözesancaritasverband Münster und der Geschäftsführerin des Förderrings Jugend und Familie im Bistum Münster, Marlies Jägering, über die Situation der Müttergenesung. Er versprach, sich in der Fraktion und bei Kollegen im Gesundheitsausschuss dafür einzusetzen, dass “alle, die wirklich eine Rehabilitation brauchen, sie weiterhin auch tatsächlich bekommen können”.

Schumacher und Jägering machten anhand von Beispielen und Zahlen deutlich, dass es sehr schwierig geworden ist für Familien, eine Kur bewilligt zu bekommen. Obwohl 2002 die Vollfinanzierung der Kuren durch die Krankenkassen beschlossen worden ist, sind die Ausgaben weiterhin gesunken. In den vergangenen sieben Jahren haben sie sich fast halbiert. Caritas und Förderring führen dies vor allem auf die bundesweit restriktive Bewilligungspraxis der Kassen zurück, für die Kuren zu den freiwilligen Leistungen gehören. Die Gesundheit der Familie dürfe allerdings nicht im Ermessen einer Krankenkasse liegen. Schumacher und Jägering appellierten an Karl Schiewerling sich dafür einzusetzen, dass diese Kuren zu Pflichtleistungen erklärt werden.

Der CDU-Abgeordnete zeigte sich beeindruckt vom hohen fachlichen Niveau der Müttergenesungshäuser, das er im zum Förderring gehörenden Haus Thomas Morus auf Norderney habe erleben können. Dieses Angebot gelte es zu erhalten. In einer immer komplizierteren Welt dürfe man nicht die Unterstützung abschneiden, die den Familien helfe damit klar zu kommen.

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